Förderung von Unternehmensberatungen

Konzeptionelle Unternehmensberatungen sind bestimmten Voraussetzungen förderfähig.Voraussetzung ist, dass sowohl die Beratung als auch der Berater bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Wir achten darauf, dass unsere Beratungen förderfähig sind und erfüllen auch selbst die Standards zu Erlangung der Fördermittel.


Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe und Existenzgründer im Rahmen bestimmter Umsatzgrenzen.

Art der Förderung: Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten:Höchstzuschuß bei Existenzgründungen 50%, maximal 1.500,- EUR,Höchstzuschuß bei Existenzaufbauberatungen - Beratungen innerhalb von 2 Jahren nach Gründung -50%, maximal 1.500,- EUR,Höchstzuschuß bei allen übrigen Beratungen 40%, maximal 1.500,- EUR

Entscheidungsgrundlage: Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen vom 11. September 2001 (BAnz. S. 20313).

Besondere Hinweise: Förderung nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; Antragstellung durch den Beratenen bei der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes nach Abschluß der Beratung und Zahlung der Beratungskosten. Antragstellung bis spätestens zum 31. Mai des nach Beginn der Beratung folgenden Jahres.